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AKTUELLE BAFA-FÖRDERUNG FÜR SOLE-WÄRMEPUMPEN:
Neue BEG-Richtlinie – Veränderungen in der Förderung bei Umstellung auf eine Sole-Wärmepumpe (Wasser, Abwasser, Geothermie):
(Stand: Dezember 2023 / gültig ab 01. Januar 2024)
Alte Heizung: Gasheizung, mind. 20 Jahre in Betrieb |
Förderung neu: 60 % |
Gasheizung, weniger als 20 Jahre in Betrieb | Förderung neu: 35 % |
Alte Heizung: Ölheizung, Alter egal |
Förderung neu: 60 % |
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BAFA www.bafa.de.
(Alle Angaben ohne Gewähr!)
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.
Investitionssumme 1. Wohneinheit: max. 30.000 EUR, 2. bis 6. WE je 15.000 EUR usw.
Aufgepasst! Liegt Ihr Haushaltseinkommen unter 40.000 EUR pro Jahr erhalten Sie eine
zusätzliche Förderung von + 30 %! bis max. 70 %
Ansprechpartner Förderung:

Sabine Büttner
Förderung HEIZUNGSTAUSCH Vergleich 2023 / 2024
BEG EM – Antrag bis 31.12.2023 (BAFA) |
Max. Investitionssumme je Wohneinheit: 60.000 € max. 600.000 € |
25 % Zuschuss Basisförderung für alle Sanierer |
+ 5 % Wärmepumpenbonus für alle Sanierer bei Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürlichen Kältemitteln |
+ 10 % Heizungstauschbonus für alle Sanierer bei Austausch von Gaszentral- (> 20 J.) / Gasetagen-, Öl-, Kohle- Nachtspeicher-Heizung |
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Max. Förderung 2023 je Wohneinheit: 40 % Zuschuss = 24.000 € |
BEG EM – Antrag ab 01.01.2024 (KfW) |
Max. Investitionssumme für 1. Wohneinheit: 30.000 € ab 2. WE je 15.000 €, ab 7. WE je 8.000 € |
30 % Zuschuss Basisförderung für alle Sanierer |
+ 5 % Effizienzbonus für alle Sanierer bei Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürlichen Kältemitteln |
+ 25 % Geschwindigkeitsbonus* für Wohneigentümer bei Austausch von Gaszentral-, Biomasse- (> 20 J.) / Gasetagen-, Öl-, Kohle- Nachtspeicher-Heizung |
+ 30 % Einkommensbonus für selbstgenutzte Wohneigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen < 40.000 € |
Max. Förderung 2024 für 1. Wohneinheit: 70 % Zuschuss** = 21.000 € |
* Geschwindigkeitsbonus für alle Eigentümer bis Sonderbudget
von 2 Mrd. € ausgeschöpft ist, danach nur noch für Selbstnutzer
in folgender Höhe: 2024: 25 % Bonus / 2025 + 2026: 20 % / 2027 + 2028: 15 % /
ab 2029 Reduzierung um 3 % alle 2 Jahre
** Max. 70 % Zuschuss sind für selbstnutzende Wohneigentümer möglich,
für Vermieter liegt die Obergrenze bei 55 %. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich
der Veröffentlichung der Förderrichtlinie BEG EM 2024 im Bundesanzeiger.
Quelle: energie-fachberater.de
/ Alle Angaben ohne Gewähr!